Der wöchentliche Betrag umfasst die Nutzung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen Trainingsanlagen & Einrichtungen im Rahmen der vereinbarten und geltenden Öffnungszeiten.
Laufzeit / Kündigungsfrist / Verlängerung: Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 104 Wochen. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmt Zeit, wenn er nicht vor Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende in Textform gekündigt wird. Im Rahmen der Vertragsverlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat in Textform gekündigt werden. Das Textformerfordernis gilt auch für eine außerordentliche Kündigung.
Fälligkeit/ Vorfälligkeit: Der wöchentliche Beitrag ist jeweils zum Beginn des Leistungszeitraums im Voraus zur Zahlung fällig. Das einmalige Startpaket ist mit Abschluss der Vereinbarung zur Zahlung fällig. Die Trainerpauschale ist jeweils ab dem 4. Monat pro Quartal im Voraus fällig. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als neun Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig.
Ruhezeitklausel: Der Mitgliedschaftsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft im Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Das bedeutet, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den vereinbarten Zeitraum ruhen. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit. Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer hoheitlich angeordneten Schließung des Studios (z.B. wegen einer Epidemie, Pandemie wie z.B. CoVid-19), die nicht von dem Studio zu vertreten ist, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien für die Dauer der hoheitlich angeordneten Schließung. Dabei verkürzt sich ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig um die Dauer der Schließungszeit. Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht.
SEPA-Lastschriftmandat: Dem AKTIVHAUS Freising wird widerruflich die Ermächtigung erteilt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom AKTIVHAUS Freising auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mandatsreferenznummer: Siehe Kontoauszug 1. Abbuchung Gläubiger ID: DE91ZZZ00000398747